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Home Office Regelungen: Darauf sollten Sie achten

Autor: Erich Peter Hoepfner

Erich Peter steht dem BAKB vor und ist Experte im Bereich Büroraumplanung und Nachhaltigkeit. Er ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Führungskräfte und des Verkaufs, zu Quality Office zertifizierten Büroraumplanern.

Rechte und Pflichten im Home Office

Autor: Erich Peter Hoepfner

Erich Peter steht dem BAKB vor und ist Experte im Bereich Büroraumplanung und Nachhaltigkeit. Er ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Führungskräfte und des Verkaufs, zu Quality Office zertifizierten Büroraumplanern.


(Lesezeit: 7 min)

Home Office Regelungen - Rechte & Pflichten im Zuhause-Büro

Im Home Office zuarbeiten ist beinahe wie im normalen Büro. Auch hier gibt es Rechte und Pflichten sowie einige Home Office Regelungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Vorfeld wissen und in einem Gespräch miteinander klären müssen. 

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für das Homeoffice? Darf sich der Arbeitnehmer einfach den Laptop unter den Arm klemmen und zukünftig nur noch zuhause arbeiten? Nein, darf er nicht. Es gibt auch für das Home Office Regelungen, und viele Fragen müssen vorab geklärt werden. Diese reichen vom Sitzmöbel bis zum Datenschutz.

Arbeitsrecht: Der Home Office Vertrag

Der Arbeitnehmer kann nicht einfach von sich aus Homeoffice beschließen, wenn das in seinem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist. Ebenso wenig kann der Arbeitgeber das vom Arbeitnehmer plötzlich verlangen, wenn es vorab keine Absprachen gab.

Vielleicht sind seine Verhältnisse zuhause dafür einfach nicht geeignet, weil kleine Kinder da sind, die Wohnung zu eng oder die Internetverbindung zu schlecht ist. Beide Seiten sollten damit einverstanden sein und die Bedingungen in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag, einer Art Home Office Vertrag, festhalten.

Wichtig zu wissen!

Um im Home Office arbeiten zu dürfen, benötigen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine klare Vereinbarung zur Teleheimarbeit, die i.d.R. ergänzend zum Arbeitsvertrag getroffen wird.

Home Office Voraussetzungen: Knackpunkt Home Office Datenschutz

Der Datenschutz ist die erste Frage, die geprüft werden muss, wenn ein Mitarbeiter zuhause arbeiten will. Denn wenn Daten mit Personenbezug verarbeitet werden, muss sichergestellt sein, wie im Home Office Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese nicht in auf Abwege geraten.

Wenn der Partner einer Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse ihr netterweise einen Kaffee bringt und dabei sieht, wer die Kosten für eine Psychotherapie beantragt hat, ist das bereits eine grobe Verletzung. Der Arbeitgeber haftet auch für den Home Office Datenschutz. 

Ein abschließbarer Schrank für Unterlagen sollte auf alle Fälle existieren. Auch die verwendete Technik muss sicher sein. So sollte der Dienst-Laptop über VPN ins Internet gehen, nicht für private Zwecke benutzt werden und selbstverständlich nur von dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin persönlich.

Mehr Power im
Home Office

Um auch produktiv im Home Office arbeiten zu können, finden Sie hier einen weiteren Artikel, speziell zum Thema "gesund und produktiv zuhause arbeiten". 

Home Office Gesetz: Pflichten des Arbeitgebers

Bei Teleheimarbeit ist im Arbeitsstättengesetz explizit geregelt, wie der Arbeitsplatz auszusehen hat, den der Arbeitgeber in der Wohnung seines Angestellten einrichtet und bezahlt.

Teleheimarbeit ist dabei definiert als eine für eine bestimmte Zeit fest vereinbarte vollständige oder teilweise Verlegung des Arbeitsplatzes nach Hause. Als Homeoffice gilt das eher improvisierte zuhause Arbeiten zu bestimmten Anlässen. Wird Homeoffice zum Dauerzustand, werden die Grenzen allerdings fließend.

Home Office Gesetz: Die Firma muss dafür Sorge tragen, dass das Personal auch dort vernünftig arbeiten kann – und das betrifft nicht zuletzt die Einrichtung.

Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie zuhause ein Home Office ideal einrichten, dann finden Sie hier dazu einen passenden Artikel, wie Sie sich zuhause ein kleines Büro einrichten.

Gilt im Home Office die Unfallversicherung?

Wer im Homeoffice arbeitet, ist dort über den Arbeitgeber unfallversichert. Das gilt allerdings nur bei Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Wenn Sie sich beim Auffüllen des Druckerpapiers ungünstig den Finger klemmen, ist dies ein Arbeitsunfall, sofern die Ausdrucke dienstlich waren.

Wenn Sie beim Kaffeeholen stolpern, nicht. In den Räumlichkeiten des Betriebs sind Sie auch beim Kaffeeholen versichert. Hier macht das Homeoffice Gesetz einen Unterschied.

Home Office Steuer - was gilt zu bachten?

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Arbeitsmittel im Homeoffice als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich tatsächlich um ein abgeschlossenes Zimmer handelt, das nicht anderweitig genutzt wird. Wer nur eine Arbeitsecke hat, geht bei der Homeoffice Steuer leer aus.

Wie viel Sie absetzen dürfen, hängt von den einzelnen Umständen ab und davon, wie häufig sie zuhause arbeiten. Haben Sie noch einen festen Arbeitsplatz in der Firma, können Sie nur eine Pauschale geltend machen.

Wichtig zu wissen!

Der Schreibtisch im Schlafzimmer gibt Arbeitnehmern keine Möglichkeit, das Home Office steuerlich geltend zu machen. Für eine steuerliche Absetzbarkeit benötigen Sie einen klar abgegrenzten Arbeitsraum, der nicht privat genutzt wird.

Sind alle Fragen zum Datenschutz und zu den anderen Home Office Regelungen geklärt, kann es losgehen!

Fazit - im Vorfeld alle rechtlichen Aspekte besprechen

Das Home Office unterliegt einigen Punkten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld klar absprechen müssen, um ideale Voraussetzungen für eine produktive Arbeit zu schaffen und gleichzeitig gesetzliche Vorschriften bedingungslos einzuhalten. Hat man hier klar dokumentierte Absprachen, steht der Arbeit von zuhause aus auf Dauer nichts im Weg.

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