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Sichere und ergonomische Bildschirmarbeitsplätze mit der neuen ASR A6
Am 1. Juli 2024 wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten, kurz ASR A6 „Bildschirmarbeit“, veröffentlicht. Diese Regel hat zum Ziel, Bildschirmarbeitsplätze ergonomischer und sicherer zu gestalten. Im Rahmen eines Interviews mit Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder und Volker Weßels werden die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für Unternehmen und Beschäftigte erläutert. Die Experten bieten Einblicke in die Auswirkungen der neuen Regelung, die sowohl stationäre als auch mobile Bildschirmarbeitsplätze betrifft, und erklären, wie die ASR A6 für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgt.
Die Bedeutung der ASR A6 für Bildschirmarbeitsplätze
Die ASR A6 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf Bildschirmarbeit und sorgt erstmals für einheitliche Mindeststandards. Dies betrifft Arbeitsplätze, an denen regelmäßig Bildschirme genutzt werden, wie Computer, Tablets und andere Geräte. Die Regelung ist von besonderer Relevanz, da fast jeder Arbeitsplatz heutzutage mit einem Bildschirm ausgestattet ist. Wichtig ist, dass nicht nur die räumliche Gestaltung, sondern auch die Arbeitsweise und Arbeitsorganisation berücksichtigt werden, um gesundheitliche Belastungen zu minimieren.
Ergonomische Anforderungen und Verbindlichkeit

Die ASR A6 formuliert klare Vorgaben zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, die auf ergonomischen Erkenntnissen basieren. Dabei gilt die sogenannte „Vermutungswirkung“: Wenn Arbeitgeber die Anforderungen der ASR einhalten, dürfen sie davon ausgehen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden. Alternativ sind Abweichungen erlaubt, wenn nachgewiesen wird, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nach aktuellem Stand der Technik gewährleistet sind. Die ASR A6 setzt hierbei verbindliche Untergrenzen, die insbesondere für Unternehmen mit großem Fokus auf Kosteneffizienz eine Herausforderung darstellen können.
Gesundheitliche Herausforderungen der Bildschirmarbeit
Homeoffice und mobiles Arbeiten
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Längeres Arbeiten an Bildschirmen ohne angemessene Pausen kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Augenbelastungen, Rückenproblemen und mentalen Erschöpfungen führen. Die ASR A6 greift diese Themen auf und fordert Arbeitgeber dazu auf, die Belastungssituationen der Mitarbeitenden zu überwachen und notwendige Pausen einzuplanen. Dies betrifft nicht nur den Bürobereich, sondern auch Arbeitsumgebungen wie Labore, Werkstätten und Verkaufsräume, in denen Bildschirme eingesetzt werden. Ziel ist es, die Interaktion von Mensch und Technik so zu gestalten, dass gesundheitliche Risiken minimiert werden.
Die Rolle mobiler Geräte in der ASR A6
Eine der großen Herausforderungen der ASR A6 war die Einbindung mobiler Bildschirmgeräte wie Laptops und Tablets. Diese Geräte werden immer häufiger in verschiedenen Arbeitskontexten genutzt, doch ihre Ergonomie ist oft unzureichend. Die Experten betonen, dass nach maximal zwei Stunden Arbeit an einem tragbaren Gerät eine Pause eingelegt werden sollte, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Trotz der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice-Regelungen ist dieses jedoch von der ASR A6 nicht direkt betroffen, da hier keine gesetzlichen Vorgaben existieren.
Verbindung von Arbeitsschutz und Unternehmenskultur
Für Unternehmen, die sich an der ASR A6 orientieren, kann dies nicht nur den Gesundheitsschutz verbessern, sondern auch zur Attraktivität als Arbeitgeber beitragen. Gutes Arbeitsplatzdesign und der Schutz der Mitarbeitenden stehen zunehmend im Fokus, insbesondere weil Arbeitsbedingungen als wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur gesehen werden. Unternehmen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, können hiermit langfristig die Zufriedenheit und Produktivität ihrer Mitarbeitenden steigern.
Fazit zur ASR A6: Ein wichtiger Schritt für die Gesundheit am Arbeitsplatz
Die neue ASR A6 bietet Unternehmen eine klare Richtlinie zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt. Die Regelung geht weit über den klassischen Büroarbeitsplatz hinaus, so dass die sich wandelnden Arbeitsformen unserer Zeit berücksichtigt werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Einhaltung dieser Regelung ein zentraler Schritt, um langfristig gesunde Arbeitsumgebungen zu schaffen. Unternehmen, die die ASR A6 frühzeitig umsetzen, profitieren von einer verbesserten Arbeitsqualität und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Das vollständige Experteninterview mit Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder und Volker Weßels finden Sie hier. Die ASR A6 finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Download, weitere Regelungen zum Arbeitsschutz können Sie hier einsehen.

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